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Unsere VermittlungsbedingungenVermittlungsbedingungen der Firma InselURLAUB - Flach & Kujawski GbR Sehr geehrte Kunden, 1. Stellung und Leistungen von InselURLAUB, Anzuwendende Rechtsvorschriften 2. Buchungsablauf Sofortbuchung 3. Zahlungsabwicklung a) Bei Buchungen auf Anfrage aus der Mitteilung nach Ziff. 2.3 über die Verfügbarkeit des Objekts und den Aktivierungslink. b) Bei Sofortbuchungen aus der Auskunft über die Verfügbarkeit des gewünschten Objekts. 3.3. Anzahlungen sind, je nach der vereinbarten Zahlungsart ausschließlich an per Paypal oder per Überweisung zu leisten, wobei der Einzug bei Paypal-Zahlungen durch InselURLAUB nach Fälligkeit veranlasst wird und bei Bezahlung durch Überweisung der vollständige Anzahlungsbetrag dem Konto von InselURLAUB innerhalb von 7 Tagen gutgeschrieben sein muss. 4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson a) Bei einem Rücktritt bis 120 Tage vor Belegungsbeginn 20% des Gesamtpreises. 4.3. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber InselURLAUB nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet. 5. Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Vermieter oder den Kunden, Rücktritt durch den Vermieter a) Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so können der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch InselURLAUB, den Vertrag kündigen. 5.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder InselURLAUB als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 7. Kaution 7.4. Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. 7.5. Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar aus und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.. 8. Einreisebestimmungen 8.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für die Kanaren ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!). 8.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. 8.3. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft InselURLAUB keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status. 9. Obliegenheiten des Kunden gegenüber InselURLAUB und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden 9.1. Mängel der Vermittlungsleistung von InselURLAUB sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit InselURLAUB in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen. 9.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von InselURLAUB genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen. 9.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind. 9.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 9.5. Artikel 11 Abs. (3) der EU-Verordnung 365/2002 ist nicht anzuwenden. 10. Obliegenheiten gegenüber dem Feriendomizilanbieter 10.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen. 10.2. Die Aufnahme von Gästen des Kunden ist auf den Zeitraum von 24 Stunden und maximal eine Übernachtung beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden. 10.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen. 10.4. Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, anderen Personen, insbesondere Mitreisenden oder Dritten in PKW, Campmobilen, Wohnwagen oder anderen Feriendomizilen, die Benutzung des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen, Pools und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung 10.5. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. 10.6. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Feriendomizil und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. 10.7. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden. 10.8. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: die Küche in Ordnung zu bringen, Fußböden zu Staubsaugen bzw. zu fegen und feucht zu wischen, Putzen der Sanitäreinrichtungen, Staubwischen, Spiegel und ggf. Wände reinigen, Sand und andere »Fremdkörper« aus Couch und Betten entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden. In einigen Häusern kann die Endreinigung (Abwischen der Kücheneinrichtung, Abwaschen von Geschirr, Küchengegenstände und -geräten muss immer der Kunde selbst) gegen Zahlung eines Entgelts vom Vermieter übernommen werden. Wird das Feriendomizil nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten. . 10.9. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen. Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten. 11. Verjährung 11.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von InselURLAUB oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von InselURLAUB beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von InselURLAUB oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von InselURLAUB beruhen. 11.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr. 11.3. Die Verjährung nach Ziffern 11.2 und 11.3 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch und von InselURLAUB als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. 11.4. Schweben zwischen dem Kunden und InselURLAUB Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder InselURLAUB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 12. Rechtswahl und Gerichtsstand 12.1. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von InselURLAUB findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und InselURLAUB ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 12.2. Der Kunde kann InselURLAUB, soweit InselURLAUB als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen. 12.3. Für Klagen von InselURLAUB gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag als Gerichtsstand der Sitz von InselURLAUB vereinbart. 12.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und InselURLAUB anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- © Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2002 - 2012 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
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